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Bei der Asbestbelastung von Hausfassaden und Dächer von Altbauten bedeutet dies eine besondere Gefahr für die Gesundheit der Bewohner. Damit wird die Asbestsanierung, die unbedingt durch einen Fachmann durchgeführt werden sollte, zwingend erforderlich. Dabei wirkt es beruhigend, dass man meist mit einer steuerlicher Absetzbarkeit der Maßnahmen rechnen kann.
Sei es als Dichtungsmaterial oder in Fassaden- und Dachplatten – fast allseits lässt sich in während der Wirtschaftswunderzeit errichteten Bauten Asbest finden. Kein Wunder, denn das faserige Asbestmaterial war aufgrund seiner nahezu perfekten Produkteigenschaften sehr beliebt. Zu diesen Eigenschaften zählen die Feuerfestigkeit, die isolierende Wirkung, die chemische Beständigkeit und die Reißfestigkeit. Trotz seiner deutlichen Vorteile birgt Asbest jedoch auch eine enorme Gesundheitsgefahr, denn beim Einatmen der besonders dünnen Fasern können sich diese in den Lungen auf Dauer ablagern und dadurch Krebs auslösen. In der Bundesrepublik Deutschland wurde im Jahre 1993 die Produktion und Verarbeitung von Asbest per Gesetz verboten. Dennoch besteht auch noch heutzutage die problematische diffizile Frage nach der Entsorgung der Asbest-Altlasten fort.

Gefahr durch selbstständiges Entfernen
Vor Allem stellt die Verwitterung des Werkstoffes heutzutage eine große Gesundheitsgefahr für die Bewohner von asbestbelasteten Häusern dar, sich die Fasern lösen und in der Luft verteilen. Allerdings birgt auch ein nicht fachgerechtes Entfernen oder Lädieren von Asbestmaterialen ein erhöhtes Risiko für die Gesundheit. Die „Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen“ besagt, dass eine Realisierung von Abbrucharbeiten und somit eine Asbestsanierung lediglich den von den Behörden zugelassenen Baufirmen vorbehalten ist.

Absicherung bringt ein Gutachten
Es ist zu raten, vor dem Beginn der Sanierungsmaßnahmen die Erstellung eines Schadstoffgutachtens in Auftrag zu geben. Dabei werden durch einen Gutachter die Konzentration des Asbests in der räumlichen Luft gemessen sowie die Bauteile des Gebäudes en detail untersucht. Nach dem Vorliegen der Untersuchungsergebnisse erstellt der Gutachter dann einen Plan zur Durchführung der Sanierungsarbeiten, bei dem der versucht, die Kosten und den Aufwand so gering wie möglich halten. Die Anbieter solcher Schadstoffgutachten sind beispielsweise der TÜV oder diverse Umweltlabore, die dem Klienten eine rechtliche Absicherung bieten. Wenn das zu sanierende Objekt vom Eigentümer selbst genutzt wird, so kann dieser die Sanierungsarbeiten von der Steuer absetzen, sofern vor dem Beginn der Arbeiten ein offizielles Gutachten vorhanden ist. Allerdings muss dafür eine außergewöhnliche Schadstoffbelastung attestiert worden sein.

Großer Aufwand zu Gunsten der Gesundheit
Der Aufwand bei einer Asbestsanierung ist in der Regel ziemlich groß, da dabei unbedingt die „Technischen Regeln für Gefahrstoffe“, abgekürzt als TRGS 519, einzuhalten sind. Die Baustelle ist nach außen hin staubundurchdringlich abzusperren. Außerdem ist im inneren Bereich des zu sanierenden Gebäudes bei Unterdruck zu arbeiten und die einzelnen Arbeitssektionen sind mittels Schleusen voneinander zu trennen. Beim Abtragen der mit Asbest kontaminierten Materialien nimmt die Konzentration an gesundheitsgefährdeten Fasern in der Raumluft stark zu, was zur Folge hat, dass das belastete Bauwerk bis zum vollständigen Absetzen dieser Fasern nicht bewohnt werden kann. Nachdem eine Reinigung durchgeführt wurde findet eine Messung statt, um herauszufinden, ob die höchstzulässigen Kontaminationsgrenzwerte unterschritten sind. Danach dürfen sich die Bewohner frühestens wieder in das Objekt begeben.

Der Kostenaufwand rentiert sich
Die Höhe der Asbestbelastung entscheidet über die Unkosten für die Sanierung. Sie betragen in etwa sechs bis zwölf Euro je Quadratmeter. Während der Bauarbeiten sind vom Auftraggeber lediglich Wasser und Strom zur Verfügung zu stellen; sämtliche anderen Aufwendungen wie Personal, Entfernen und Entsorgung des belasteten Materials sind in den Sanierungsgebühren inbegriffen.

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